Verantwortungsvolles Handeln in der Biotechnologie

Wie jede innovative Zukunftstechnologie birgt die Biotechnologie sowohl Chancen als auch Risiken. Um Letztere zu minimieren, sind seit jeher von Seiten aller Beteiligten große Anstrengungen unternommen worden. Das Ziel: verantwortungsvolles Handeln und der Dialog zwischen den Akteuren der Biotechnologie und der Gesellschaft.

Dialog bewegt: Kommunikation zwischen Zellen von Myxococcus xanthus-Bakterien führt dazu, dass sie sich zu einem Fruchtkörper zusammenschließen.
Foto: Jürgen Berger, Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie Tübingen

Insbesondere auf dem Gebiet der Gentechnik hat die Wissenschaft seit den Anfängen dafür Sorge getragen, den bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Schon 1978 wurden in Deutschland die „Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neu kombinierte Nukleinsäuren in der BRD“ – kurz „Genrichtlinien“ – verabschiedet. Im Jahr 1990 folgte dann das mit Ergänzungen bis heute gültige Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik. Darüber hinaus existieren mittlerweile zwei wesentliche EU-Richtlinien zum Umgang mit der Gentechnologie.

Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen werden im Rahmen der biologischen Sicherheitsforschung zahlreiche Aspekte der Gentechnik auf ihr Risikopotenzial hin untersucht. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen nur dann freigesetzt werden, wenn zuvor mögliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geprüft wurden. Auch der Betrieb geschlossener Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird, unterliegt strengen Regelungen. Detaillierte Informationen über laufende und abgeschlossene Projekte der biologischen Sicherheitsforschung zu gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland hält das Internetportal bioSicherheit.de bereit.

Ein Bereich der biotechnologisch-medizinischen Forschung, der nicht aus Gründen der biologischen Sicherheit, sondern aus ethisch-moralischer Sicht hochsensibel ist, ist die Forschung an embryonalen Stammzellen. Das so genannte Stammzellgesetz gibt in Deutschland hierfür den Rahmen vor, um einerseits die Entwicklung neuer Therapieformen zu ermöglichen, andererseits einen möglichst weitgehenden Embryonenschutz zu gewährleisten.

Der Erkenntnisgewinn über die genetischen Grundlagen und Risikofaktoren für Erkrankungen wie Krebs wird Arzt und Patient in Zukunft einen riesigen medizinischen Datensatz an die Hand geben, was mitunter schwierige Fragen aufwirft: Welchen Nutzen zieht der Patient aus dem Wissen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Erkrankung entwickeln wird? Gibt es ein Recht auf Nichtwissen? Fragen wie diese und die Entwicklung hin zu einer immer individuelleren Medizin werden die Gestaltung und Finanzierung des Gesundheitssystems grundsätzlich vor völlig neue Herausforderungen stellen.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass es für viele neue Fragestellungen im Zusammenhang mit der Biotechnologie keine simplen Antworten oder Patentrezepte gibt. Vielmehr erfordert die Beantwortung dieser Fragen den kontinuierlichen, informierten Dialog zwischen allen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Ein Grundverständnis der wissenschaftlich-technischen Hintergründe ist zusammen mit weiteren Faktoren eine wichtige Voraussetzung dafür. Die Initiative „BIOTechnikum. Leben erforschen – Zukunft gestalten“ liefert einen wichtigen Beitrag zu diesem Verständnis.

Biotechnologie

Gesetzliche Vorschriften in der Biotechnologie-Branche

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln Forschung, Entwicklung und Einführung biotechnologischer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ein Überblick zeigt die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick. mehr